Unsere Geschäftsbedingungen


  1. Die Fa. Hänsel-Service-Küchenbetriebe liefert Werktags - entsprechend der Bestellung - Essen in die Firma, zu Ihnen nach Hause oder in die Einrichtung Ihres/r Kindes/r.
  2. Der Vertrag kommt zustande mit der Auftragserteilung, durch Abgabe des Bestellscheines.
  3. Dafür erhält der Kunde am Wochenanfang die für die 2 darauffolgenden Wochen gültigen Speisepläne und 2 Blanko-Bestellscheine.
  4. Der Kunde erhält von der Fa. Hänsel-Service-Küchenbetriebe eine Kundennummer.
  5. Der Kunde trägt seine Bestellung, das Datum, seinen Namen und seine Kundennummer in den dafür vorgesehenen Bestellschein ein und sendet ihn bis spätestens Freitag an die Fa. Hänsel.
  6. Der Kunde hat die Möglichkeiten, den Bestellschein zu faxen, dem Fahrer mitzugeben oder er bestellt online mit unserem Bestellformular.
  7. Der Kunde hat die Möglichkeit, kleinere Veränderungen am Bestelltag bis 8.00 Uhr vorzunehmen. Änderungen für darauffolgende Tage sind ganztags (7.30 Uhr bis 15.30 Uhr) per Telefon, Fax oder Online möglich.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, bei längerer Nichtteilnahme oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Firma Hänsel die sich noch in seinem Besitz befindlichen Thermoboxen unaufgefordert zurückzugeben bzw. dies telefonisch bei der Fa. Hänsel anzuzeigen.
  9. Die Bezahlung erfolgt je nach Absprache mit dem Kunden über eine wöchentlichen oder 14-tägige Rechnung. Diese wird vom Essenfahrer verteilt und kann beim Fahrer bezahlt, überwiesen oder per Lastschriftverfahren beglichen werden.
  10. Der Kunde erhält sein Essen in einem speziellen Thermotransportbehälter. Dieser ist mit Sorgfalt zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu benutzen.
  11. Alle Behälter (Transportbehälter, Wärmeboxen, Wärmeplatten) sind Eigentum des Hänsel-Service, und dürfen als solche auch nur mit dessen Essen befüllt werden.
  12. Die Aluminium-Asietten, in denen das Essen geliefert wird, können nach Gebrauch ausgespült und dem Fahrer wieder mitgegeben werden. Sie werden dann dem Aluminiumrecycling zugeführt.